Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

An wen richtet sich das Angebot des Kinder- und Jugendbereichs des Jugendclubs?

Adressaten der Angebote des Jugendclubs sind alle Kinder und Jugendlichen des Gummersbachers Sozialraums im Alter von 6 - 21 Jahren. Die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung oder Handicaps sind für die Teilnahme an den Angeboten ohne Relevanz. Die altersbedingten Einschränkungen der konkreten Angebote sind jedoch zu berücksichtigen.


Was heißt eigentlich OT und kostet es etwas, wenn ich in den Jugendclub gehe?

Der Begriff OT meint "Offener Treff" oder "Offene Tür" und ist ein Konzept der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die OT ist quasi gleich den Öffnungszeiten des Jugendclubs. Hier kann jeder hinkommen und aktiv seine Freizeit gestalten. Grundsätzlich ist dies immer kostenfrei. Ausnahmen bilden teils die Ferienangebote und Ausflüge.


Ist der Jugendclub am Wochenende geschlossen?

Der Jugendclub hat Samstags von 16:00-20:00 Uhr geöffnet. Allerdings kann es bei besonderen Veranstaltungen zur Schließung des Jugendzentrums am Samstag kommen.


Wieso hat die OT in den Ferien geschlossen?

Der überwiegende Teil der Ferienzeit ist gekennzeichnet durch spezielle Ferienangebote, insbesonders in den Sommerferien. Hierfür sind meist Anmeldungen und ein Teilnahmebeitrag nötig. Aufgrund dieser intensiven Projekte ist die OT daher geschlossen. Alle Öffnungszeiten für die Ferien erfahrt ihr aber auf der Startseite.


Praktikum oder Bundesfreiwilligendienst im Jugendclub? Ist das möglich?

Der Jugendclub verfügt leider über keine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. Alternativ kannst du dich aber im Alten - und Jugendzentrum Bernberg für den Zivildienst bewerben. Eine Neubesetzung ist in der Regel analog zu den Schuljahren. Es sind Praktika im sozalpädagogischen Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in allen Einrichtungen möglich.


Darf man im Jugendclub rauchen?

Gemäß des Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG NRW) ist der Jugendclub rauchfrei. Dies bezieht sich im Falle der Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe ebenso auf das gesamte Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen auch den Öffnungszeiten. Ausnahmen sind nicht möglich. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist ebenso nicht gestattet.


Kann man den Jugendclub mieten?

Eine Vermietung der Räumlichkeiten des Jugendclubs ist nur für schulische oder ähnliche Veranstaltungen vorgesehen. Für private Feierlichkeiten steht der Jugendclub nicht zur Verfügung.